Einstufung des Konsumverhaltens

Die Einstufung des Konsumverhaltens erfolgt vor allem in die 2 Hauptgruppen in:

  1. Probierkonsum / Gelegentlicher Konsum
  2. Dauerhafter Konsum

Die Einstufung erfolgt aufgrund der im Screening festgestellten Werte (THC, THC-COOH, 11-OH-THC) unter Verwendung der Daldrup-Tabelle (-> Downloadbereich).

 

Zusammengefasst sagt die Daldrup-Tabelle:

(Aktuell in NRW gültige Tabelle aus Runderlass vom 18. Dezember 2002)

Werte des Metaboliten THC-COOH unterhalb 5ng/ml geben keinen Hinweis auf einmaligen oder gelegentlichen Konsum;

Werte des Metaboliten THC-COOH unterhalb 5ng/ml mit positivem THC geben einen Hinweis auf gelegentlichen Konsum;

Werte des Metaboliten THC-COOH zwischen 5ng/ml und 75ng/ml geben einen Hinweis auf erheblichen Konsum (vermutlich regelmäßig);

Werte des Metaboliten THC-COOH oberhalb 75ng/ml geben den Hinweis auf regelmäßigen Konsum.

Auffälligkeiten mit Cannabis

Im Gegensatz zu  Alkoholauffälligkeiten, bei denen es im Grunde für Alles feste Grenzwerte und Vorgehensweisen gibt, sind Auffälligkeiten unter BTM (meist Cannabis) mit vielen ‚Spielräumen‘ und nicht vorhandenen Grenzwerten verbunden.

 

Auffälligkeit mit BTM ohne Nachweis eines Konsums / Besitz von BTM.

In diesem Fall, der recht häufig vorkommt, sollten sie bei Unklarheiten in Bezug auf die Anordnung eines medizinischen Gutachtens ihren Rechtsanwalt befragen. Dies gilt in besonderem Fall, wenn es bislang keinen Nachweis eines Konsums oder Fahrens unter Drogeneinfluss handelt.

In solchen Fällen wird häufig eine ärztliche Untersuchung angeordnet. Diese ist annährend so teuer wie die eigentliche MPU, findet aber ohne das psychologische Gespräch und die Leistungstests statt.

In der Regel führt der begutachtende Arzt ein kurzes Gespräch mit ihnen, indem er sie zu ihren Konsumgewohnheiten (auch zu anderen Substanzen und Alkohol) befragt (Wichtiger Punkt!).

Zusätzlich dazu wird mit einem Drogenscreening (i.d.R. einer Haaranalyse) getestet, ob Drogenkonsum vorliegt, und wenn ja, welcher Art (Probier-, Gelegenheits- oder Dauerkonsum). Es wird ein medizinisches Gutachten erstellt, aufgrund dessen die Führerscheinstelle (Fahrerlaubnisbehörde) entscheidet, ob danach die ‚richtige‘ MPU angeordnet wird, oder ob sie auch ohne weiteres Gutachten als ‚geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen‘ eingestuft werden können.

 

Auffälligkeiten mit BTM in Verbindung mit dem Führen eines Fahrzeuges.

Wird eindeutig Fahren unter dem Einfluss von BTM nachgewiesen (Kontrolle, Drogentest mit positivem Ergebnis – bei Weigerung, einen Drogentest durchzuführen, eventuell Blutentnahme mit Feststellung der Werte THC, COOH und 11-OH-THC), ist die Sachlage eindeutiger. Auf Grund des positiven Drogentests und eventuell des Verhaltens während der Kontrolle oder wegen der festgestellten Werte wird i.d.R. eine MPU angeordnet.

Grundsätzlich findet bei der Beurteilung des Konsumtyps die Daldrup-Tabelle Anwendung.

 

Grundsätzliches

Auf alle Fälle ist es nach einer Auffälligkeit mit BTM das Wichtigste, umgehend den Konsum einzustellen. Bedenken sie, dass Cannabis je nach Konsumtyp und Art des Screenings auch nach 12 Wochen noch nachweisbar sein kann. Müssen sie im besten Fall nur ein negatives Screening nachweisen, verzögert ein fortgesetzter Konsum die Wiedererteilung oder führt erst zum Entzug der Fahrerlaubnis (wenn sie beispielsweise Fristen nicht einhalten).

Abstinenz ist also IMMER der erste Schritt, wenn sie mit BTM aufgefallen sind und weitere Probleme möglichst vermeiden möchten. Vermeiden sie auch das Risiko des Passivrauchens, das bei einem späteren Screening ebenso zu positiven Ergebnissen führen kann, wie ein eigentlicher Konsum!

Weder Spaßveranstaltung noch Strafmaßnahme

Die MPU ist sicher keine Spaßveranstaltung, die man mal eben so ‚besucht‘. Aber auch keine weitere Strafmaßnahme, wie das häufig behauptet wird. Sie ist ebenso wenig Abzocke und in den ALLERseltensten Fällen ‚dumm gelaufen‘.

Denn nicht jeder, der mal zu schnell ist oder auch einmal nicht 100% nüchtern angehalten wird, nicht jeder, der andere Verkehrsteilnehmer nötigt oder gefährdet, muss gleich zur MPU. Deutschland ist hier, ebenso, wie bei den Bußgeldern, eher zurückhaltend, was die Sanktionen angeht.

Die Fahrerlaubnisbehörde

(Führerscheinstelle), die für die Erteilung und Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis zuständig ist, hat folgende Vorgaben, was die NICHTeignung angeht:

Ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen ist, wer:

  • mit mehr als 1,6 Promille (BAK) ein Fahrzeug zu führt

oder

  • unter Drogen ein Fahrzeug  führt oder wiederholt unter dem Einfluss von Alkohol oder/und Drogen am Steuer auffällt

oder

  • 8 Punkte oder mehr auf seinem Konto ansammelt.

 

All das sind Ausnahmen im Straßenverkehr, die selten vorkommen!(Siehe auch ‚Ein paar Zahlen).

Die Fahrerlaubnisbehörde hat dann Zweifel an der Eignung solcher Fahrer und ordnet eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung an.

Sie behauptet nicht, sondern sie hat Zweifel an der Eignung der betreffenden Person. Diese Zweifel kann nur ein Fachmann /Fachfrau bestätigen oder ausräumen. Daher wird eine Überprüfung bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung (BFF) notwendig.

 

Ein paar Zahlen

 

Pro Jahr werden etwa   100.000 Überprüfungen   der Fahreignung angeordnet.

Sie stehen ca.   55 Millionen Führerscheininhabern   gegenüber.

 

Wer zur MPU muss, gehört damit zu einer Gruppe von

 

0,17 %   der  Führerscheininhaber in Deutschland.

 

So sieht das aus:

In einer Gruppe, bestehend aus  1000 Menschen entspricht das nicht einmal 2 Personen.

 

Das  Bremer Weserstadion fasst etwa 42.000 Besucher.

0,17 % entsprechen etwa 70 Personen.

(Punktefahrer stellen mit 0,03 % eine noch kleinere Gruppe dar.)

 

Was bedeutet das?

Das Verhalten der Personen, die zur MPU müssen, ist außergewöhnlich!

 

Das ist Fakt.

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