Auffälligkeiten mit Cannabis

Im Gegensatz zu  Alkoholauffälligkeiten, bei denen es im Grunde für Alles feste Grenzwerte und Vorgehensweisen gibt, sind Auffälligkeiten unter BTM (meist Cannabis) mit vielen ‚Spielräumen‘ und nicht vorhandenen Grenzwerten verbunden.

 

Auffälligkeit mit BTM ohne Nachweis eines Konsums / Besitz von BTM.

In diesem Fall, der recht häufig vorkommt, sollten sie bei Unklarheiten in Bezug auf die Anordnung eines medizinischen Gutachtens ihren Rechtsanwalt befragen. Dies gilt in besonderem Fall, wenn es bislang keinen Nachweis eines Konsums oder Fahrens unter Drogeneinfluss handelt.

In solchen Fällen wird häufig eine ärztliche Untersuchung angeordnet. Diese ist annährend so teuer wie die eigentliche MPU, findet aber ohne das psychologische Gespräch und die Leistungstests statt.

In der Regel führt der begutachtende Arzt ein kurzes Gespräch mit ihnen, indem er sie zu ihren Konsumgewohnheiten (auch zu anderen Substanzen und Alkohol) befragt (Wichtiger Punkt!).

Zusätzlich dazu wird mit einem Drogenscreening (i.d.R. einer Haaranalyse) getestet, ob Drogenkonsum vorliegt, und wenn ja, welcher Art (Probier-, Gelegenheits- oder Dauerkonsum). Es wird ein medizinisches Gutachten erstellt, aufgrund dessen die Führerscheinstelle (Fahrerlaubnisbehörde) entscheidet, ob danach die ‚richtige‘ MPU angeordnet wird, oder ob sie auch ohne weiteres Gutachten als ‚geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen‘ eingestuft werden können.

 

Auffälligkeiten mit BTM in Verbindung mit dem Führen eines Fahrzeuges.

Wird eindeutig Fahren unter dem Einfluss von BTM nachgewiesen (Kontrolle, Drogentest mit positivem Ergebnis – bei Weigerung, einen Drogentest durchzuführen, eventuell Blutentnahme mit Feststellung der Werte THC, COOH und 11-OH-THC), ist die Sachlage eindeutiger. Auf Grund des positiven Drogentests und eventuell des Verhaltens während der Kontrolle oder wegen der festgestellten Werte wird i.d.R. eine MPU angeordnet.

Grundsätzlich findet bei der Beurteilung des Konsumtyps die Daldrup-Tabelle Anwendung.

 

Grundsätzliches

Auf alle Fälle ist es nach einer Auffälligkeit mit BTM das Wichtigste, umgehend den Konsum einzustellen. Bedenken sie, dass Cannabis je nach Konsumtyp und Art des Screenings auch nach 12 Wochen noch nachweisbar sein kann. Müssen sie im besten Fall nur ein negatives Screening nachweisen, verzögert ein fortgesetzter Konsum die Wiedererteilung oder führt erst zum Entzug der Fahrerlaubnis (wenn sie beispielsweise Fristen nicht einhalten).

Abstinenz ist also IMMER der erste Schritt, wenn sie mit BTM aufgefallen sind und weitere Probleme möglichst vermeiden möchten. Vermeiden sie auch das Risiko des Passivrauchens, das bei einem späteren Screening ebenso zu positiven Ergebnissen führen kann, wie ein eigentlicher Konsum!

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