Weder Spaßveranstaltung noch Strafmaßnahme

Die MPU ist sicher keine Spaßveranstaltung, die man mal eben so ‚besucht‘. Aber auch keine weitere Strafmaßnahme, wie das häufig behauptet wird. Sie ist ebenso wenig Abzocke und in den ALLERseltensten Fällen ‚dumm gelaufen‘.

Denn nicht jeder, der mal zu schnell ist oder auch einmal nicht 100% nüchtern angehalten wird, nicht jeder, der andere Verkehrsteilnehmer nötigt oder gefährdet, muss gleich zur MPU. Deutschland ist hier, ebenso, wie bei den Bußgeldern, eher zurückhaltend, was die Sanktionen angeht.

Die Fahrerlaubnisbehörde

(Führerscheinstelle), die für die Erteilung und Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis zuständig ist, hat folgende Vorgaben, was die NICHTeignung angeht:

Ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen ist, wer:

  • mit mehr als 1,6 Promille (BAK) ein Fahrzeug zu führt

oder

  • unter Drogen ein Fahrzeug  führt oder wiederholt unter dem Einfluss von Alkohol oder/und Drogen am Steuer auffällt

oder

  • 8 Punkte oder mehr auf seinem Konto ansammelt.

 

All das sind Ausnahmen im Straßenverkehr, die selten vorkommen!(Siehe auch ‚Ein paar Zahlen).

Die Fahrerlaubnisbehörde hat dann Zweifel an der Eignung solcher Fahrer und ordnet eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung an.

Sie behauptet nicht, sondern sie hat Zweifel an der Eignung der betreffenden Person. Diese Zweifel kann nur ein Fachmann /Fachfrau bestätigen oder ausräumen. Daher wird eine Überprüfung bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung (BFF) notwendig.

 

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